Ab 13. Januar entfällt die Testpflicht für Personen, die geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Diese Ausnahme gilt laut Land NRW für alle Anwendungsbereich von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Bei der Booster-Impfung gilt die Ausnahme ab Erhalt der Impfung.